Die Kreistagsfraktion fordert: Die ausreichende Finanzierung der Beratungsstellen im Kreis muss dringend sichergestellt werden

Die Beratungsstellen pro familia und donum vitae erhalten durch den Kreis eine jährliche Förderung. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, da es sich bei der Arbeit der Beratungsstellen um eine Pflichtaufgabe des Kreises handelt. Allerdings laufen die Beratungsstellen bereits seit vielen Jahren nur noch defizitär, da der sogenannte Sockelförderbetrag nie erhöht worden ist.

Steigende Betriebs- und Personalkosten sowie der Rückgang von Spendengeldern lassen die Beratungsstellen deshalb an ihre Haushaltsgrenzen kommen. Die vom Kreistag Anfang 2021 bewilligte Einmalzahlung bietet keine Grundlage für den sicheren Betrieb der Beratungsstellen für weitere Jahre.

Um in Zukunft eine auskömmliche Finanzierung zu gewährleisten, muss die Grundförderung des Kreises erhöht werden. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragt deshalb, dass die Verwaltung die jeweiligen finanziellen Defizite in Absprache mit den Beratungsstellen identifiziert und die Förderbeträge entsprechend erhöht.