Kreistagsfraktion setzt sich für die Anbringung eines Verkehrsschildes „Grüner Pfeil“ für Radfahrer ein

Der Bundesrat hat im Februar 2020 der Einführung eines Grünen Pfeils nur für Radfahrer zugestimmt. Mit der Genehmigung einer Reihe von Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) – auch dem grünen Pfeil nur für Radfahrer – dürfen Fahrradfahrer damit künftig auch dann rechts abbiegen, wenn die Ampel eigentlich Rot zeigt. Voraussetzung ist, dass Radfahrer trotzdem erst anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist und niemanden gefährden. 

Bei dieser Änderung der Straßenverkehrsordnung geht es unter anderem auch um die Reduzierung von Gefahren, denen Fußgänger und Radfahrer durch abbiegende Lastwagen ausgesetzt sind. Denn die gefährlichsten Unfälle mit Fahrradfahrern in Städten sind sogenannte Abbiegeunfälle, bei denen Radfahrer unter ein rechts abbiegendes Fahrzeug geraten. Die Grünpfeilregelung nur für Radfahrer ist darum sinnvoll, weil der Fahrradfahrer schon weggefahren ist, wenn der Lkw abbiegt.

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