Grüne Kreistagsfraktion sieht Informationsdefizit bei Kreis-Bauvorhaben

Mitglieder der Fraktion möchten der Beschlussvorlage der Verwaltung zu drei großen Bauvorhaben in der Kreistagssitzung am 6. März nicht zustimmen. Aus Sicht der Grünen sind noch zu viele Fragen offen. Vor allem die Begründung für den konkreten Raumbedarf sei in der Vorlage bei allen drei Projekten nur unzureichend erläutert. Das Gleiche gelte für die Frage möglicher Alternativen, etwa räumlicher Art oder durch Anmietung, sowie der Möglichkeit der zeitlichen Streckung aufgrund einer Priorisierung.

„Grundsätzlich sind wir für den Erhalt von leistungsfähigen Dienststellen, Modernisierungen und Sanierungen der Liegenschaften der Kreisverwaltung“, erklärt Fraktionsvorsitzender Dr. Bert Wagener. “Wir unterstützen ausdrücklich das Ziel, diese zukunftsfähig und klimafreundlicher zu gestalten“, so Wagener weiter. „Es stellen sich jedoch mehrere Fragen, ohne deren Beantwortung eine Einschätzung zum Sachverhalt aus unserer Sicht nicht möglich ist.“

Die Grüne Kreistagsfraktion hat einen Fragenkatalog zu den geplanten Kreis-Bauvorhaben Kreisleitstelle, Straßenverkehrsamt und Studieninstitut erstellt. Ein konkreter Kritikpunkt in der Anfrage ist die starke Einbindung der Verwaltung in die Großprojekte Kreishaussanierung und Modernisierung der Berufskollegs. Die Fraktion sieht bei paralleler Abwicklung von drei weiteren Großprojekten ein steigendes Risiko für Fehler. Auch zu den Baukosten äußert sich die Fraktion kritisch, da der Markt sehr volatil ist. Bei begonnenen Bauprojekten sind bereits erhebliche Kostensteigerungen beobachtet worden. Diese bergen ein hohes Risiko für den Kreis und die kreisangehörigen Städte. Weitere Kritikpunkte sind das wachsende Zinsrisiko und steigende Kosten für Fremdkapital, die zu weiteren Belastungen der Städte führen. Darüber hinaus beziehen sich die Grünen auf die zunehmende Digitalisierung von Geschäftsprozessen im öffentlichen Bereich. Die sich hieraus ergebenden Effekte sind aus Sicht der Fraktion bisher in der Kreisverwaltung nicht untersucht worden, beziehungsweise wurden diese in die vorliegenden Unterlagen nicht ausreichend dargelegt.